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   BSG, 27.04.1989 - 11/7 RAr 77/87   

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https://dejure.org/1989,5346
BSG, 27.04.1989 - 11/7 RAr 77/87 (https://dejure.org/1989,5346)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1989 - 11/7 RAr 77/87 (https://dejure.org/1989,5346)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1989 - 11/7 RAr 77/87 (https://dejure.org/1989,5346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes - Strafgefangener - Haft - Berufsausbildung - Fiktives Arbeitsentgelt - Auszubildender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes bei Strafgefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 63
  • NZA 1990, 711
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 09.03.1978 - BT-Drs 8/1601
    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 77/87
    Aus Gründen der Gleichstellung mit den anderen Berufsanfängern hat der Gesetzgeber selbst für die nach § 168 Abs. 1 Satz 3 AFG beitragspflichtigen Behinderten in § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG idF des 21. Rentenanpassungsgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl I S 1098) - jetzt § 112 Abs. 5 Nr. 7 AFG - für den Fall der Ausbildung mit erfolgreicher Abschlußprüfung eine entsprechende Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 112 Abs. 5 Nr. 2 AFG vorgesehen (BT-Drucks 8/1601 S 34; vgl BSG-Urteil vom 23. September 1980 - 7 RAr 95/79 - Beiträge 1981, S 245).
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 98/78

    Entlohnte Beschäftigung - Beschäftigung eines Strafgefangenen - Arbeit während

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 77/87
    Insoweit gelten hier die der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. März 1979 (BSGE 48, 129 = SozR 4100 § 134 Nr. 13) zugrundeliegenden Überlegungen.
  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 95/79

    Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Rehabilitationsmaßnahme in

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 77/87
    Aus Gründen der Gleichstellung mit den anderen Berufsanfängern hat der Gesetzgeber selbst für die nach § 168 Abs. 1 Satz 3 AFG beitragspflichtigen Behinderten in § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG idF des 21. Rentenanpassungsgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl I S 1098) - jetzt § 112 Abs. 5 Nr. 7 AFG - für den Fall der Ausbildung mit erfolgreicher Abschlußprüfung eine entsprechende Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 112 Abs. 5 Nr. 2 AFG vorgesehen (BT-Drucks 8/1601 S 34; vgl BSG-Urteil vom 23. September 1980 - 7 RAr 95/79 - Beiträge 1981, S 245).
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